Einzelsitzung 1:1


Uschi

genauere Informationen zum Ablauf findest hier klicken

 

Meine Praxis ist eine Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz der Psychotherapie.

Mein derzeitiger Stundensatz beträgt 80€. Zu Beginn plane für eine Behandlung gerne 2-3 Stunden ein, die maximale Gebühr beträgt hier 160€. Ein Folgetermin wird erst in 4-6 Wochen angesetzt, weil dein System Zeit braucht, alles Neue zu integrieren.

Der Betrag ist am Ende in bar oder mit Kartenzahlung zu begleichen. Gerne stelle ich auf Wunsch eine Rechnung für die private Krankenversicherung aus.

Hast Du Fragen, so freue ich ich mich, wenn Du Kontakt zu mir aufnimmst. Gerne können wir in einem kurzen Telefonat dies abklären.

Telefon  09321 – 38 25 67  – Handy 0171 263 93 66

oder E-Mail info@heilarbeituhl.de oder über das Kontaktformular

Gerhard

 

 

Mein derzeitiger Stundensatz beträgt 80€. Eine Trommelheil-Behandlung dauert in der Regel 1 Stunde.

Für eine systemisch-schamanische Behandlung plane am Anfang gerne 2-3 Stunden ein, die maximale Gebühr beträgt hier 160€. Ein Folgetermin wird erst in 4-6 Wochen angesetzt, weil dein System Zeit braucht, alles Neue zu integrieren.

Der Betrag ist am Ende in bar oder mit Kartenzahlung zu begleichen.

Hast Du Fragen, so freue ich ich mich, wenn Du Kontakt zu mir aufnimmst. Gerne können wir in einem kurzen Telefonat dies abklären.

Kontaktieren kannst du mich per Telefon 09321- 390 48 70 – Handy 0175 50 55 626

oder E-Mail info@heilarbeituhl.de oder über das Kontaktformular

Selbstzahler und deine Vorteile

Zu Beginn erscheint es von Vorteil, wenn die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von deiner Krankenkasse direkt übernommen werden. 
Aber, für die Übernahme der Kostenübernahme muss laut Krankenversicherung eine psychische oder psychiatrische Erkrankung vorliegen. 
Die Diagnose wird von der Krankenversicherung erfasst. Auch nach Jahren steht diese Diagnose in den Akten. Die Erfassung bei den Krankenkassen oder Privatkassen kann mögliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Wechsel in eine andere Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung: Gilt man als sogenannter „psychisch Vorerkrankter“ könnte man ein ein Risikopatient sein. Das zur Folge hat, dass man entweder gar nicht oder nur zu deutlich höheren Versicherungsbeiträgen aufgenommen wird. 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Man möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Eine psychische Vorerkrankung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Ausschlusskriterium sein. Die Versicherung  wird eine Absicherung ggf. ablehnen oder mit Auschluss der psychischen Erkrankung.

  • Lebensversicherung: sei es zur Absicherung eines gewünschten Kredites für das Eigenheim, kann eine Risikolebensversicherung abgelehnt werden.

  • Karriere/ Beamtenlaufbahn: Psychische Vorerkrankungen können sich nachteilig auswirken.